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Überprüfungsverfahren ESN-Partei
Bild: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments während einer Abstimmung im
Juli 2026. © European Union 2026 - Source: EP / Christian Creutz.
Europäische Parteien können nur dann EU-Finanzmittel erhalten, wenn sie die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundwerte achten. Menschenwürde, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind keine politischen Empfehlungen, sondern die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit und verbindliche Voraussetzung für eine europäische Parteienfinanzierung.
Die unabhängige Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) hat Hinweise auf mögliche Verstöße der europäischen Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN) gegen diese Voraussetzungen festgestellt. Deshalb hat das Europäische Parlament am Dienstag über die Einleitung eines formellen Prüfverfahrens abgestimmt.
Mit 414 Ja-Stimmen, 224 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen haben die Abgeordneten die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen mit der Prüfung beauftrag. Es wird dabei überprüft, ob die Partei ESN die Registrierungs- und Finanzierungsbedingungen, die in der Verordnung über die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen festgelegt sind, erfüllt.
Die weitere Bewertung erfolgt in einem unabhängigen und rechtsstaatlichen Verfahren. Die Einleitung eines solchen Verfahrens stellt ausdrücklich keine Vorverurteilung dar. Die APPF wird den Sachverhalt prüfen und der ESN Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Erst auf Grundlage dieser Prüfung kann über mögliche weitere Konsequenzen entschieden werden.
Für die CDU/CSU-Gruppe ist entscheidend, dass die geltenden europäischen Regeln konsequent und für alle politischen Parteien gleichermaßen angewendet werden. Daher haben wir die Einleitung eines unabhängigen, rechtsstaatlichen Prüfverfahrens unterstützt. Das Verfahren richtet sich ausschließlich gegen die europäische Partei ESN. Es handelt sich weder um ein Verbotsverfahren gegen die AfD noch betrifft es die ESN-Fraktion im Europäischen Parlament.
Link zur Pressemitteilung: ESN-Partei – Parlament für Überprüfung der Einhaltung europäischer Werte: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260706IPR46306/esn-partei-parlament-fur-uberprufung-der-einhaltung-europaischer-werte
Link zur Pressemitteilung der CDU/CSU Gruppe in der EVP-Fraktion im EP: Herbst – Breite Mehrheit für die Eröffnung eines Prüfverfahrens im Fall der ESN-Partei: https://www.cducsu.eu/artikel/herbst-breite-mehrheit-fuer-die-eroeffnung-eines-pruefverfahrens-im-fall-der-esn-partei
Link zu weiteren Informationen vom Oktober 2025: Auf einen Blick – Neufassung der für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen geltenden Vorschriften (PDF zum Download): https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2025/777952/EPRS_ATA(2025)777952_DE.pdf