Aktuell

Übergangsregelung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet

Bild: Miniplenarsitzung in Brüssel. Hier ist das Spaak Gebäude des Europäischen
Parlaments zu sehen. © European Union 2021 - Source: EP / Alain Rolland.

Die derzeitige EU-Übergangsverordnung erlaubt es Online-Diensten, befristet von Datenschutzvorschriften abzuweichen, um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Grooming aufzudecken. Diese Regelung läuft am 3. April 2026 aus, während die Verhandlungen über die langfristige CSAM-Verordnung noch nicht abgeschlossen sind.

Streitigkeiten zwischen den Institutionen Parlament und Rat haben dazu geführt, dass wir unter Zeitdruck standen. Statt eine Lösung zu finden, wurde über Einschränkungen debattiert, die die bestehenden Möglichkeiten zur Aufdeckung von Missbrauch geschwächt hätten. So ist wertvolle Zeit verloren gegangen.

Da es noch keine dauerhafte europäische Regelung gibt, müssen die bestehenden Instrumente weiter gelten. Täter dürfen nicht davon profitieren, dass sich die Institutionen nicht einigen können. Politische Taktierereien dürfen niemals Vorrang vor dem Schutz von Kindern haben!

Als Parlament mussten wir handeln und eine Verlängerung der Übergangsregelung beschließen. Dies ist leider nicht gelungen, denn das Europäische Parlament hat am Donnerstag mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Übergangsregelung gestimmt (228 Stimmen für die Verlängerung, 311 Stimmen dagegen bei 92 Enthaltungen).

Ich zitiere meine Kollegen Lena Düpont von der CDU, die innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion ist: "Die Ablehnung der geplanten Verlängerung der Interim-Verordnung, die bislang eine zentrale Grundlage für den Schutz von Kindern im digitalen Raum darstellte, hinterlässt tiefe Erschütterung und Besorgnis. Das Auslaufen dieser Regelung hat gravierende Konsequenzen: Anbieter von Online-Plattformen dürfen Inhalte künftig nicht mehr in der bisherigen Form rechtssicher auf Darstellungen von Kindesmissbrauch überprüfen.“

Die Verlängerung der Übergangsregelung wird es also nicht geben. Wir von der EVP hatten uns bis zum Schluss für die Verlängerung mit Rechtssicherheit eingesetzt und wurde zuletzt überstimmt. Verantwortlich für das Scheitern sind jene Parteien, die in den Verhandlungen den Anwendungsbereich schmälern wollten und den Fokus von dringend notwendigen Schutzmaßnahmen weg verschoben haben. Anstatt den Zeitraum zu verlängern, wurden inhaltliche Neuverhandlungen durch die Hintertür geführt und damit das Auslaufen der Verordnung bewusst in Kauf genommen.


Link zur Pressemitteilung: Sexueller Kindesmissbrauch im Internet – Freiwillige Maßnahmen nicht verlängert: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260325IPR39207/sexueller-kindesmissbrauch-im-internet-freiwillige-massnahmen-nicht-verlangert

Link zur Pressemitteilung der CDU/CSU Gruppe in der EVP-Fraktion im EP: Düpont – Ablehnung der Übergangsregelung reißt Schutzlücke beim Kinderschutz im Netz: https://www.cducsu.eu/artikel/duepont-ablehnung-der-uebergangsregelung-reisst-schutzluecke-beim-kinderschutz-im-netz

 

Zurück