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Sammel- bzw. Verbandsklagen: Mehr Rechte

Bild: © Kai Reschke auf Pixabay

Damit Verbraucher ihre Rechte gegenüber großen Firmen auch in anderen EU-Staaten leichter durchsetzen können, hat das Europaparlament den Weg für Verbandsklagen freigemacht. Verbandsklagen werden auch Sammelklagen genannt. Im Namen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen Verbraucherverbände und andere unabhängige Institutionen gegen Unternehmen vorgehen können. Diese Änderungen wurden durch den Diesel-Skandal vorangetrieben. Denn obwohl europäische Verbraucherinnen und Verbraucher von VW wenig bis kaum entschädigt wurden, wurden Kunden in den USA sehr wohl von VW entschädigt.

Sehr bedauerlich ist es, dass die nun angenommene Richtlinie bei der Ausgestaltung der Klagemöglichkeit in den einzelnen Ländern nicht einheitlich ist. Das liegt vor allem daran, dass zwischen innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Klagen unterschieden wird. Dies widerspricht nicht nur den Prinzipien des einheitlichen Binnenmarktes, sondern lässt auch befürchten, dass jeder Mitgliedstaat die Kriterien und Regeln erlässt, die er für richtig hält. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen.


Link zur Pressemitteilung: Neuartige EU-Sammelklagen - Besserer Schutz für Verbraucher in Europa: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20201120IPR92116/neuartige-eu-sammelklagen-besserer-schutz-fur-verbraucher-in-europa

Link zum vereinbarten Text der Richtlinie (Interinstitutionelles Dossier: 2018/0089(COD) als PDF): https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9573-2020-REV-1/de/pdf

 

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