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Investitionen in nachhaltige Finanzprodukte

Bild: © Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

Im Dezember 2019 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die so genannte Taxonomie bei Finanzprodukten geeinigt. Das heißt, künftig wird in einem Kriterienkatalog festgelegt, was als nachhaltige Investition (auf Englisch "sustainable investment") deklariert werden kann. Die genauen Kriterien werden im Rahmen so genannter delegierter Rechtsakte von der EU-Kommission für klimarelevante Investitionen bis 2021, für andere Investitionen bis 2022 ausgearbeitet. Das Europaparlament kann wie bei allen delegierten Rechtsakten einen Stopp erzwingen. Schon heute steht fest: Kohleförderung gilt als nicht nachhaltig. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen im Rahmen der nicht-finanziellen Berichtspflichten angeben, welcher Anteil ihrer Investitionen nachhaltig ist.

Wir brauchen einen klaren europäischen Rechtsrahmen, um zu verhindern, dass es zu einem Wildwuchs an konkurrierenden Standards für nachhaltige Finanzprodukte kommt. Das würde neue Bürokratie schaffen und manches gesunde Finanzprodukt verhindern. Auch insgesamt müssen wir realistisch bleiben und zur Kenntnis nehmen, dass die Reduktion von Treibhausgasen nicht allein über die Finanzwirtschaft gelenkt werden kann. Europa darf die Chance auf einen Klimaschutz, der funktioniert, nicht verspielen. Bekommen wir das gut hin, dann besteht die Aussicht, dass sich unsere Standards weltweit etablieren.

 

Link zu weiteren Informationen: Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens: EU definiert grüne Investitionen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/economy/20200604STO80509/forderung-eines-nachhaltigen-finanzwesens-eu-definiert-grune-investitionen

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